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ISO9001

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeines

1.Die  nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäft der Fa. Reinsch-Feinmechanik GmbH nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie  ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von uns bestätigt sind.

2.Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer  schriftlichen Bestätigung.

3.Bei der Anwendung dieser AGB gilt ausschließlich Deutsches Recht.

4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, wird davon der  übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen  nicht berührt. Die übrigen Bedingungen sind dann so auszulegen bzw.  zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich  zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

2 Angebote

1.Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.

 2.Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

3 Preise

1.Alle Preise verstehen sich ab Werk Fürstenfeldbruck zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.Bei einem Warenversand werden die Versandkosten und sonstigen Auslagen (Verpackung,  Nachnahmegebühren, Versicherung) gesondert berechnet.

4 Erstgeschäfte

1.Bei  einem Erstgeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages sofort und ohne Abzug in bar oder per Barnachnahme zu leisten.

 5 Vertragsabschluß, Preise, Versand, Gefahrenübergang, Widerruf

1.Der Auftraggeber und Auftragnehmer ist an den Vertragsantrag 7 Tage gebunden.

2.Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung  innerhalb dieser Frist bestätigen, oder die Lieferung / Dienstleistung  ausgeführt bzw. begonnen haben.

3.Die Lieferung erfolgt immer zu den am Tage des  Gefahrenübergangs geltenden Preisen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet

4.Bei Stornierung des Auftrages oder unbegründete Annahmeverweigerung seitens des Bestellers erheben wir zu den angefallenen  Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.Bei Versandgeschäften übernimmt der Auftraggeber alle Kosten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

6.Erkennbare Schäden an  der Verpackung sofort vom Überbringer bestätigen lassen. Für  verspätete oder nicht gemeldete Schäden leisten wir keinen Ersatz.

 6 Haftungsbeschränkungen / -ausschluss

1.Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei  Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen  Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verwaltungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges  Handeln vorliegt.

2.Wir übernehmen keinerlei Gewährleistungen oder Haftungen aus  Lohnfertigungsarbeiten, da es sich hier um reine Kundenvorgaben  (Skizzen, Zeichnungen, Materialien) handelt.

Auch Folgeschäden oder Personenschäden werden nicht übernommen ,da der Einsatz ungewiss ist.

3.Beschädigungen oder Haftungen Beigestellter Teile vom Kunden ,wird ebenfalls nicht  übernommen. Wird dies vom Kunden gewünscht, bedarf  es vor Auftragsbestätigung die Schriftform mit Bekanntgabe des  Wiederbeschaffungswertes und des Haftungsumfanges, was uns zum  Risikozuschlag oder zum Auftragsrücktritt berechtigt.

7 Lieferzeiten

1.Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns  schriftlich bestätigt wurden.

2.Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als  eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung unseren  Betrieb verlassen hat oder die  Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.

3.Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels  eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf  vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung  steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung  vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

4.Sollten wir durch behördliche Anordnungen  oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen,  Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer  Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein,  verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer  dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht  wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken,  einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne  das dem Auftraggeber ein Anspruch auf  Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall  sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem  Auftraggeber steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom  gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die  Teillieferung für ihn wertlos ist.

8 Gewährleistungen

1.Etwaige Beanstandungen unserer Ware können nur innerhalb der von uns  gewährten Beanstandungsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt des  Gefahrenübergangs geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform  zwingend.

2.Rücksendungen an uns haben  frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und oder nicht  versicherten Rücksendungen können wir die Annahme verweigern bzw. dem  Besteller eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zzgl. MwSt in  Rechnung stellen. Rücksendungen, die  nicht vom Besteller aufgegeben wurden, werden von uns nicht  angenommen. Berechtigte Rücksendungen an den Besteller werden von uns  frei Haus zurückgesandt (innerhalb der BR Deutschland).

3.Bei berechtigten Beanstandungen haben wir  nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9 Service- und Reparaturbedingungen

1.Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die  Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen  Kostensatzes.

2.Reparaturen werden maximal  bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert,  wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

10 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

1.Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung  ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

2.Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8,5% p.a. fällig. Die Berechnung der Verzugszinsen gilt  ab dem Tag der Rechnungsstellung (Entstehen der Forderung)

3.Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers  Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits  Kosten und Zinsen entstanden,  so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4.Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der  Besteller mit der  Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät,  Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen  einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder  Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet,  bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind  berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern  und von dem Vertrag zurückzutreten.

5.Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten  und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

6.Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung  erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte  Gegenforderung hat.

 7.Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

8.Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründetet Bedenken hinsichtlich der  Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen  Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse  oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu  verlangen.

9.Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu  unterbrechen  und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem  Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis  dahin entstandene Leistungen und Kosten an  den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern.

11 Eigentumsvorbehalt

1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum  Zahlungseingang auf eines unseren Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien  vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren  Lieferungen oder Dienstleistungen handelt (erweiterter  Eigentumsvorbehalt).

2.Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

3.Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt  seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich  anzuzeigen.  Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten  Eigentumsvorbehalt uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4.Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der  Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten  auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer  Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch  unserer Intervention entstehenden Kosten  gehen zu Lasten des Bestellers.

12 Datenschutz

1.Der Auftragnehmer ist  berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im  Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob  diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des  Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser  Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass  persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet  werden.

 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.Erfüllungsort und Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig, für alle Verpflichtungen  aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem  Auftragnehmer und seinen Kunden, ist der Sitz des Auftragnehmers.

2.Der Auftragnehmer ist jedoch befugt die Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen.

Fürstenfeldbruck,den  01.04.2016